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  Die amtlichen Führerscheine

Sportbootführerschein Binnen Motor oder Motor und Segeln
(amtlich, Pflicht)

Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre. Als SBF Binnen (nur) Segeln 14 Jahre.
- Theoretische und praktische Prüfung.

Gültigkeit:
- Für Sportboote bis 15 Meter und mehr als 3,86 kW / 5 PS auf Binnenwasserstraßen. (Ausnahmeregelung auf dem Bodensee.)

Sportbootführerschein See
(amtlich, Pflicht)

Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre.
- Theoretische und praktische Prüfung.

Gültigkeit:
- Für Sportboote mit mehr als 3,86 kW / 5 PS auf Seeschifffahrtsstraßen innerhalb der 3-Seemeilen-Zone.

Hinweis:
- Theorie und Praxis umfassen lediglich den Bereich Motorbootfahren.
- Der SBF See ist unerlässlich. Er ist Voraussetzung für alle weiteren Scheine.

Sportküstenschifferschein - SKS
(amtlich, keine Pflicht)

Voraussetzungen:
- Sportbootführerschein See, Mindestalter 16 Jahre.
- Nachweis über 300 Seemeilen.
- Theoretische und praktische Prüfung.

Gültigkeit:
- Für Sportboote mit mehr als 3,86 kW / 5 PS auf Seeschifffahrtsstraßen innerhalb der 12-Seemeilen-Zone.

Hinweis:
- Theorie und Praxis umfassen vor allem Inhalte aus dem Bereich See-Segeln. Der Skipper eines Segelbootes muss über diese grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.

Sportseeschifferschein
(amtlich, keine Pflicht)

Voraussetzungen:
- SBF See (SKS nicht Voraussetzung, jedoch sinnvoll), Mindestalter 18 Jahre.
- Nach Erwerb des SBF See mindestens 1000 sm auf Yachten, vor der theoretischen Prüfung mindestens 500 sm im Seebereich als Wachführer oder dessen Stellvertreter.
- Theoretische und praktische Prüfung in Küstengewässern.

Gültigkeit:
- Ost- und Nordsee, Britischer Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer, sowie die Küstengewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand vom Festland.

Sporthochseeschifferschein
(amtlich, keine Pflicht)

Voraussetzungen:
- SBF See, Sportseeschifferschein und Mindestalter 18 Jahre.
- Nach Erwerb des Sportseeschifferscheins mindestens 2000 sm, vor der theoretischen Prüfung mindestens 1000 sm und Einsatz als Wachführer.
- Theoretische und praktische Prüfung.

Gültigkeit:
- Alle Meere.

Sprechfunkzeugnis SRC und LRC für See
Sprechfunkzeugnis UBI für Binnenfunk

(amtlich, Pflicht)

Voraussetzungen:
- Mindestalter: UBI und SRC: 15 Jahre / LRC: 16 Jahre.
- Theoretische und praktische Prüfung.

Hinweis:
- Pflichtzeugnisse, falls Sie an Bord ein Sprechfunkgerät bzw. einen
DSC-Controller benutzen wollen.

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