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  Kursbedingungen der S.A.L.T. YACHT GmbH für die
  Seminareilnahme zum Sportbootführerschein

Ich habe die unten stehenden Vertragsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert.
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Allgemeines

An den Lehrgängen der S.A.L.T. YACHT GmbH (S.A.L.T.) kann nur teilnehmen, wer gesund ist und schwimmen kann.

Vertragsdauer

Der Ausbildungsvertrag kommt mit der Abgabe dieser Kursanmeldung zustande, sofern innerhalb von sieben Tagen kein Widerspruch durch S.A.L.T. erfolgt. Der Ausbildungsvertrag endet am Vortag zum nächstmöglichen Prüfungstermin, spätestens aber nach Ablauf von drei Monaten.

Umfang der Leistungen

Die praktische Ausbildung wird jeweils in der Form durchgeführt, wie in unseren Kursbeschreibungen dargestellt. Lehrbücher, Seekarten und sonstige Unterrichtsmaterialen sind nicht in der Kursgebühr enthalten. Die An- und die Abreise zu den Ausbildungsorten liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches der S.A.L.T.

Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien

Die Lehrgänge werden nach den Führerscheinvorschriften des DMYV, DSV und des Bundesverkehrsministers für die Sportbootführerscheine "Binnen" und "See" durchgeführt. Die Führerscheinprüfungen werden vom jeweils zuständigen Prüfungsausschuss abgenommen. Prüfungstermine und Prüfungsorte werden vom Prüfungsausschuss festgelegt. Als Serviceleistung (vgl. Abs. 4) wird die Anmeldung zu der jeweiligen Prüfung 16 Tage vor der Prüfung von der S.A.L.T. vorgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Prüfungsunterlagen vollständig bei S.A.L.T. eingegangen und die Kursgebühren und Prüfungsgebühren vollständig bezahlt sein.

Praktische Ausbildung

Bei Hochwasser und bei Wassertemperaturen unter dem Gefrierpunkt (Wasseroberflächenvereisung) besteht unsererseits keine Verpflichtung zur praktischen Ausbildung. Wasserfeste Bekleidung ist vom Kursteilnehmer zur praktischen Ausbildung mitzubringen. SALT übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Geräte (Handys, etc.) die an Bord mitgebracht werden.

Haftung

Bei der Ausbildung lassen sich - trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen - nicht alle Risiken ausschließen, daher empfehlen wir den Abschluß einer Unfallversicherung. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegen die S.A.L.T. und ihre Erfüllungsgehilfen werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der S.A.L.T. oder ihrer Mitarbeiter. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall sechs Monate und beginnt mit dem anspruchbegründenden Ereignis.

Kursgebühren und Zahlungsbedingungen

Es gilt die Kursgebühr der jeweils aktuellen Preisliste. Die Kursgebühren sind 10 Tage nach Rechnungserhalt, zusammen mit den Lehrmitteln und der Prüfungsgebühr, auf unser Postgirokonto zu zahlen.

Rücktritt

a) Die S.A.L.T. ist berechtigt, vor Beginn des jeweiligen Lehrganges vom Ausbildungsvertrag zurücktreten, wenn dessen Einhaltung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährlich wird, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren. Derartige Umstände sind insbesondere: Nichterreichen der vorhergesehenen Teilnehmerzahl und Umstände, die sich aus höherer Gewalt, Streik, oder behördlicher Anordnung ergeben. Bei Rücktritt erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die S.A.L.T. sind ausgeschlossen.

b) Bei Rücktritt eines Teilnehmers von der Anmeldung zu einem Lehrgang ist die S.A.L.T. unverzüglich zu benachrichtigen. Wir behalten uns die Recht vor, Stornokosten in Rechnung zu stellen. Diese sind bei Stornierung innerhalb 4 Wochen vor Kursbeginn 50%, innerhalb 2 Wochen vor Kursbeginn 100% auf die Kursgebühr. Der Hotelaufenthalt kann bis 3 Tage vor Kursbeginn kostenlos storniert werden, danach müssen wir 100% Stornokosten berechnen. Wir versichern Sie gerne mit einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

Sonstiges

Die umseitigen Teilnehmerdaten werden bei der S.A.L.T. gespeichert. Bei Angabe Ihrer Emailadresse erhalten Sie die Terminreservierungen, Prüfungseinladungen und sonstigen Schriftverkehr per Email gesendet. Sämtliche Prospekt- und Programmangaben entsprechen dem Stand der Drucklegung. Änderungen der angekündigten Lehrgänge und der Kursgebühren bleiben daher vorbehalten.

Prüfungsbedingungen der Yachtschulen der S.A.L.T. YACHT GmbH
  • Bei den Prüfungen zum Sportbootführerschein und zum Sprechfunkzeugnis handelt es sich um amtliche Prüfungen. Prüfungsorte, -termine und Gebühren werden jeweils vom zuständigen Prüfungsausschuss festgelegt.

  • Die Prüfungsunterlagen müssen spätestens 7 Tage vor der Prüfung vollständig beim zuständigen Prüfungsausschuss eingegangen sein. Der Prüfungsausschuss kann sonst die Prüfungsteilnahme verweigern. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prüfungsunterlagen ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich.

  • Als unentgeltliche, freiwillige Serviceleistung bietet S.A.L.T. den Versand der Gebühren zum Prüfungsausschuss, den Versand der Prüfungseinladungen und die Bereitstellung von Personal, Booten und Sälen am Prüfungstag an.

  • Jede Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für den Versand von Prüfungsunterlagen auf dem Postweg.

  • Ein Wechsel der Prüfungsausschüsse ist nicht möglich!

Termine und Prüfungsgebühren: (im Namen und für Rechnung des Prüfungsausschusses, Gebühren freibleibend

SBF Binnen Motor 118,00 EUR
SBF Bi. Motor + Segeln 142,00 EUR
SBF See 131,00 EUR
Kombi SBF Binnen Motor+ See 190,00 EUR
SKS Theorie 95,00 EUR
Wiederholung einzelner Prüfungsteile Binnen 45,00 EUR
Wiederholung einzelner Prüfungsteile See 45,00 EUR
Abmeldung von der Prüfung bis 50,00 EUR



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