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Kursbedingungen der Yachtschulen der S.A.L.T. YACHT GmbH für die Teilnahme am Seminar zum Sportküstenschifferschein

Allgemeines

An den Lehrgängen der S.A.L.T.-Yachtschulen (S.A.L.T.) kann nur teilnehmen, wer gesund ist und schwimmen kann.

Vertragsdauer

Der Ausbildungsvertrag kommt mit der Abgabe dieser Kursanmeldung zustande, sofern innerhalb von sieben Tagen kein Widerspruch durch S.A.L.T. erfolgt. Der Ausbildungsvertrag endet am Vortag zum nächstmöglichen Prüfungstermin, spätestens aber nach Ablauf von drei Monaten.

Umfang der Leistungen

Die praktische Ausbildung wird jeweils in der Form durchgeführt, wie in unseren Kursbeschreibungen dargestellt. Lehrbücher, Seekarten und sonstige Unterrichtsmaterialen sind nicht in der Kursgebühr enthalten. Die An- und die Abreise zu den Ausbildungsorten liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches der S.A.L.T.

Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien

Die Lehrgänge werden nach den Führerscheinvorschriften des DMYV, DSV und des Bundesverkehrsministers für den Sportküstenschifferschein durchgeführt. Die Führerscheinprüfungen werden vom jeweils zuständigen Prüfungsausschuß abgenommen. Prüfungstermine und Prüfungsorte werden vom Prüfungsausschuß festgelegt. Als Serviceleistung (vgl. Abs. 4) wird die Anmeldung zu der jeweiligen Prüfung 3 Wochen vor der Prüfung von der S.A.L.T. vorgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Prüfungsunterlagen vollständig bei S.A.L.T. eingegangen und die Prüfungsgebühr bezahlt sein. Wir bearbeiten Prüfungsunterlagen nur, wenn diese in unserer Prüfungstasche verpackt sind und ein Nachweis über die bezahlte Prüfungs- und Kursgebühr vorliegt.

Haftung

Bei der Ausbildung lassen sich - trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen - nicht alle Risiken ausschließen, daher empfehlen wir den Abschluß einer Unfallversicherung. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegen die S.A.L.T. und ihre Erfüllungsgehilfen werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der S.A.L.T. oder ihrer Mitarbeiter. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall sechs Monate und beginnt mit dem anspruchbegründenden Ereignis.

Kursgebühren und Zahlungsbedingungen

Es gilt die Kursgebühr der jeweils aktuellen Preisliste. Die Kursgebühren sind 10 Tage nach Rechnungserhalt, zusammen mit den Lehrmitteln und der Prüfungsgebühr, auf unser Postgirokonto zu zahlen.

Rücktritt

a) Die S.A.L.T. ist berechtigt, vor Beginn des jeweiligen Lehrganges vom Ausbildungsvertrag zurücktreten, wenn dessen Einhaltung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährlich wird, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren. Derartige Umstände sind insbesondere: Nichterreichen der vorhergesehenen Teilnehmerzahl und Umstände, die sich aus höherer Gewalt, Streik, oder behördlicher Anordnung ergeben. Bei Rücktritt erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die S.A.L.T. sind ausgeschlossen.

b) Bei Rücktritt eines Teilnehmers von der Anmeldung zu einem Lehrgang ist die S.A.L.T. unverzüglich zu benachrichtigen. Wir behalten uns die Recht vor, Stornokosten in Rechnung zu stellen. Diese sind bei Stornierung innerhalb 6 Wochen vor dem Kursbeginn 50%, innerhalb 3 Wochen vor dem Kursbeginn 100% auf die Kursgebühr. Der Hotelaufenthalt kann bis 2 Wochen vor der Prüfung kostenlos storniert werden, danach müssen wir 100% Stornokosten berechnen. Wir versichern Sie gerne mit einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

Sonstiges

Die umseitigen Teilnehmerdaten werden bei der S.A.L.T. gespeichert. Bei Angabe Ihrer Faxnummer erhalten Sie die Terminreservierungen, Prüfungseinladungen und sonstigen Schriftverkehr per Fax gesendet. Sämtliche Prospekt- und Programmangaben entsprechen dem Stand der Drucklegung. Änderungen der angekündigten Lehrgänge und der Kursgebühren bleiben daher vorbehalten.

Prüfungsbedingungen der Yachtschulen der S.A.L.T. YACHT GmbH

  • Bei den Prüfungen zum Sportbootführerschein und zum UKW-Sprechfunkzeugnis handelt es sich um amtliche Prüfungen. Prüfungsorte, -termine und Gebühren werden jeweils vom zuständigen Prüfungsausschuß festgelegt.
  • Die Prüfungsunterlagen müssen spätestens 21 Tage vor der Prüfung komplett in diesem Prüfungsumschlag bei S.A.L.T. per Einschreibesendung eingegangen sein, oder beim Kursleiter gegen Quittung abgegeben werden. Der Prüfungsausschuß kann sonst die Prüfungsteilnahme verweigern. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prüfungsunterlagen ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich.
  • Als unentgeltliche, freiwillige Serviceleistung bietet S.A.L.T. den Versand der Prüfungsunterlagen und Gebühren zum Prüfungsausschuß, den Versand der Prüfungseinladungen und die Bereitstellung von Personal, Booten und Sälen am Prüfungstag an.
  • Jede Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für den Versand von Prüfungsunterlagen auf dem Postweg.
  • S.A.L.T. nimmt keine Anmeldung zur Prüfung vor, wenn die Quittung der bezahlten Prüfungs- und Kursgebühr nicht vorliegt. Ein Wechsel der Prüfungsausschüsse ist nicht möglich!


  • SKS-Schein-Theorie oder Praxis*
    EUR
    80,00
    Wiederholung einzelner Prüfungsteile SKS-Schein 55,00
    Abmeldung von der Prüfung 30,00
    Abgabe falscher/fehlender Unterlagen bis 10,00

    * zzgl. Spesen der Prüfungskommission