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Kursbedingungen der Yachtschulen der S.A.L.T.
YACHT GmbH für die Teilnahme am Seminar zum Sportküstenschifferschein
Allgemeines
An den Lehrgängen der S.A.L.T.-Yachtschulen (S.A.L.T.) kann
nur teilnehmen, wer gesund ist und schwimmen kann.
Vertragsdauer
Der Ausbildungsvertrag kommt mit der Abgabe dieser Kursanmeldung
zustande, sofern innerhalb von sieben Tagen kein Widerspruch durch
S.A.L.T. erfolgt. Der Ausbildungsvertrag endet am Vortag zum nächstmöglichen
Prüfungstermin, spätestens aber nach Ablauf von drei
Monaten.
Umfang der Leistungen
Die praktische Ausbildung wird jeweils in der Form durchgeführt,
wie in unseren Kursbeschreibungen dargestellt. Lehrbücher,
Seekarten und sonstige Unterrichtsmaterialen sind nicht in der
Kursgebühr enthalten. Die An- und die Abreise zu den Ausbildungsorten
liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches der S.A.L.T.
Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien
Die Lehrgänge werden nach den Führerscheinvorschriften
des DMYV, DSV und des Bundesverkehrsministers für den Sportküstenschifferschein
durchgeführt. Die Führerscheinprüfungen werden
vom jeweils zuständigen Prüfungsausschuß abgenommen.
Prüfungstermine und Prüfungsorte werden vom Prüfungsausschuß
festgelegt. Als Serviceleistung (vgl. Abs. 4) wird die Anmeldung
zu der jeweiligen Prüfung 3 Wochen vor der Prüfung von
der S.A.L.T. vorgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen
die Prüfungsunterlagen vollständig bei S.A.L.T. eingegangen
und die Prüfungsgebühr bezahlt sein. Wir bearbeiten
Prüfungsunterlagen nur, wenn diese in unserer Prüfungstasche
verpackt sind und ein Nachweis über die bezahlte Prüfungs-
und Kursgebühr vorliegt.
Haftung
Bei der Ausbildung lassen sich - trotz größtmöglicher
Sicherheitsvorkehrungen - nicht alle Risiken ausschließen,
daher empfehlen wir den Abschluß einer Unfallversicherung.
Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegen die S.A.L.T.
und ihre Erfüllungsgehilfen werden ausgeschlossen, es sei
denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
der S.A.L.T. oder ihrer Mitarbeiter. Die Verjährungsfrist
beträgt in diesem Fall sechs Monate und beginnt mit dem anspruchbegründenden
Ereignis.
Kursgebühren und Zahlungsbedingungen
Es gilt die Kursgebühr der jeweils aktuellen Preisliste.
Die Kursgebühren sind 10 Tage nach Rechnungserhalt, zusammen
mit den Lehrmitteln und der Prüfungsgebühr, auf unser
Postgirokonto zu zahlen.
Rücktritt
a) Die S.A.L.T. ist berechtigt, vor Beginn des
jeweiligen Lehrganges vom Ausbildungsvertrag zurücktreten,
wenn dessen Einhaltung aufgrund von Umständen unmöglich
oder gefährlich wird, die bei Vertragsabschluß nicht
vorhersehbar waren. Derartige Umstände sind insbesondere:
Nichterreichen der vorhergesehenen Teilnehmerzahl und Umstände,
die sich aus höherer Gewalt, Streik, oder behördlicher
Anordnung ergeben. Bei Rücktritt erhält der Teilnehmer
die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche
gegen die S.A.L.T. sind ausgeschlossen.
b) Bei Rücktritt eines Teilnehmers von
der Anmeldung zu einem Lehrgang ist die S.A.L.T. unverzüglich
zu benachrichtigen. Wir behalten uns die Recht vor, Stornokosten
in Rechnung zu stellen. Diese sind bei Stornierung innerhalb 6
Wochen vor dem Kursbeginn 50%, innerhalb 3 Wochen vor dem Kursbeginn
100% auf die Kursgebühr. Der Hotelaufenthalt kann bis 2 Wochen
vor der Prüfung kostenlos storniert werden, danach müssen
wir 100% Stornokosten berechnen. Wir versichern Sie gerne mit
einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Sonstiges
Die umseitigen Teilnehmerdaten werden bei der S.A.L.T. gespeichert.
Bei Angabe Ihrer Faxnummer erhalten Sie die Terminreservierungen,
Prüfungseinladungen und sonstigen Schriftverkehr per Fax
gesendet. Sämtliche Prospekt- und Programmangaben entsprechen
dem Stand der Drucklegung. Änderungen der angekündigten
Lehrgänge und der Kursgebühren bleiben daher vorbehalten.
Prüfungsbedingungen der Yachtschulen der S.A.L.T. YACHT
GmbH
Bei den Prüfungen zum Sportbootführerschein und zum
UKW-Sprechfunkzeugnis handelt es sich um amtliche Prüfungen.
Prüfungsorte, -termine und Gebühren werden jeweils vom
zuständigen Prüfungsausschuß festgelegt.
Die Prüfungsunterlagen müssen spätestens 21
Tage vor der Prüfung komplett in diesem Prüfungsumschlag
bei S.A.L.T. per Einschreibesendung eingegangen sein, oder beim
Kursleiter gegen Quittung abgegeben werden. Der Prüfungsausschuß
kann sonst die Prüfungsteilnahme verweigern. Für die
Richtigkeit und Vollständigkeit der Prüfungsunterlagen
ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich.
Als unentgeltliche, freiwillige Serviceleistung bietet S.A.L.T.
den Versand der Prüfungsunterlagen und Gebühren zum
Prüfungsausschuß, den Versand der Prüfungseinladungen
und die Bereitstellung von Personal, Booten und Sälen am
Prüfungstag an.
Jede Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für den
Versand von Prüfungsunterlagen auf dem Postweg.
S.A.L.T. nimmt keine Anmeldung zur Prüfung vor, wenn die
Quittung der bezahlten Prüfungs- und Kursgebühr nicht
vorliegt. Ein Wechsel der Prüfungsausschüsse ist nicht
möglich! |