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Amtliches Zeugnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.
Berechtigt nicht zur Teilnahme am Seefunkdienst.
Geltungsbereiche: National und international

ZULASSUNG

- Mindestalter 15 Jahre, die Prüfung kann bis zu 3 Monaten vor dem 15.Geburtstag abgelegt werden, das Zeugnis wird dann am Geburtstag ausgegeben
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- 1 Lichtbild (38 x 45 mm)

Das UBI befähigt und berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk mittels einer Schiffsfunkstelle (Funkgerät an Bord).
Die Ausbildung ist unterteilt in die Bereiche "Rechtskunde (Fragenkatalog)", praktische Verkehrsabwicklung und Gerätekunde.

Ein Muss für alle, die häufiger auf dem Wasser unterwegs sind. Auf den wichtigen Binnengewässern besteht z.B. Funkpflicht bei Hochwasser, bei unsichtigem Wetter und bei Nacht. Ohne Funkzeugnis haben Sie Fahrverbot.

UNSER TIPP

Wenn Sie See- und Binnenfunk erwerben möchten, beginnen Sie mit dem LRC oder SRC und hängen Sie das UBI an. Das erleichtert die Prüfung und minimiert die Gebühren.

AUSBILDUNGSKOSTEN

PRÜFUNGSUNTERLAGEN UND -KOSTEN

Kopie des Personalausweises, ein Passbild. Die amtliche UBI-Prüfungsgebühr beträgt 114,49 €.


(c) S.A.L.T. YACHT GmbH 2023, Bismarckstr. 57, D-66121 Saarbrücken
Tel. 0049/681/967070, mail@saltyacht.com