Vertragsbedingungen

Vertragsbedingungen der S.A.L.T. YACHT GmbH

1. Allgemeines
An den Lehrgängen der S.A.L.T. YACHT GmbH (SALT) kann nur teilnehmen, wer gesund ist und schwimmen kann.

2. Vertragsdauer
Der Ausbildungsvertrag kommt mit der Abgabe dieser Kursanmeldung oder mit der Vereinbarung von Praxisterminen zustande, sofern innerhalb von sieben Tagen kein Widerspruch durch SALT erfolgt. Der Ausbildungsvertrag endet am Vortag zum nächstmöglichen Prüfungstermin, spätestens aber nach Ablauf von drei Monaten.

3. Umfang der Leistungen
Die theoretische und praktische Ausbildung wird jeweils in der Form durchgeführt, wie in unseren Kursbeschreibungen dargestellt. Die Bereitstellung von Sälen, Booten und Personal am Prüfungstag gehört nicht zum Gegenstand dieses Ausbildungsvertrages. Lehrbücher, Seekarten und sonstige Unterrichtsmaterialen sind nicht in der Kursgebühr enthalten. Die An- und die Abreise zu den Ausbildungsorten liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches der SALT.

4. Serviceleistungen
Die SALT kann unentgeltliche, freiwillige Serviceleistungen anbieten. Jede Haftung für diese Serviceleistungen ist ausgeschlossen.

5. Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien
Die Lehrgänge werden nach den Führerscheinvorschriften des DMYV, DSV und des Bundesverkehrsministers für die Sportbootscheine "Binnen" und "See" durchgeführt. Die Führerscheinprüfungen werden vom jeweils zuständigen Prüfungsausschuss abgenommen. Prüfungstermine und Prüfungsorte werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.

6. Praktische Ausbildung
Der Kursteilnehmer ist verpflichtet die Termine für die praktische Ausbildung spätestens fünf Wochen vor der Prüfung zu vereinbaren. Termine werden vergeben solange Vorrat reicht. Es besteht kein Anspruch auf Termine an bestimmten Wochentagen oder Uhrzeiten. Wir vergeben zuerst zwei Motorboottermine, dann jeweils einen weiteren Termin. Segelboottermine werden je nach Vorbestellung vergeben. Sie erhalten von eine Bestätigung zur Praxisausbildung. Der Teilnehmer ist verpflichtet zu den Terminen pünktlich zu erscheinen, andernfalls wird eine Kostenerstattung von 39,00 EUR für den Ersatztermin erhoben. Terminabsagen - gleich aus welchem Grund - durch die Teilnehmer sind nur möglich, wenn die entsprechende Fahrstunde fünf Tage vor dem Termin im Internet storniert wurde. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird eine Kostenerstattung von 39,00 EUR für den Ersatztermin erhoben. Wir behalten uns vor, Ersatztermine erst dann zu vergeben, wenn die Kostenerstattung auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Sollte der Kursteilnehmer mehr als drei Termine für die Praxisausbildung benötigen, besteht kein Anspruch auf Prüfungsteilnahme an einem bestimmten Prüfungstermin. Wir behalten uns das Recht vor, Kursteilnehmer die den zur Prüfung notwendigen Ausbildungsstand noch nicht erreicht haben, nicht zur Prüfung anzumelden. Bei Hochwasser (0,2 Meter über Normalpegel) und bei Wassertemperaturen unter dem Gefrierpunkt (Wasseroberflächenvereisung) besteht unsererseits keine Verpflichtung zur praktischen Ausbildung. Ist bei Windstille oder Starkwind keine Segelausbildung möglich, berechnen wir 15,00 EUR für die Breitstellung von Booten und Personal pro Ausbildungseinheit. Wasserfeste Bekleidung ist vom Kursteilnehmer zur praktischen Ausbildung mitzubringen. SALT übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Geräte (Handys, etc.) die an Bord mitgebracht werden.

7. Haftung
Bei der Ausbildung lassen sich - trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen - nicht alle Risiken ausschließen, daher empfehlen wir den Abschluß einer Unfallversicherung. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen die SALT und ihre Erfüllungsgehilfen werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der SALT oder ihrer Mitarbeiter. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall sechs Monate und beginnt mit dem anspruchbegründenden Ereignis. (Vgl. auch Abs. 4 und Abs. 6)

8. Kursgebühren und Zahlungsbedingungen
Es gilt die Kursgebühr der jeweils aktuellen Preisliste. Die Kursgebühren sind 10 Tage nach Rechnungserhalt, zusammen mit den Lehrmitteln und der Prüfungsgebühr, auf unser Postbankkonto zu zahlen. Bei Kursen, die zusammen mit Volkshochschulen (VHS) durchgeführt werden, sind die Kursgebühren auf das Konto der zuständigen VHS zu entrichten. Der Bankeinzug erfolgt in einer Summe. Bei erfolglosem Bankeinzug müssen wir die Bankgebühren an Sie weiterreichen. Ohne Zahlungsnachweis der Prüfungs- und Kursgebühr erfolgt von uns keine Anmeldung zur Prüfung.

9. Rücktritt
a) Die SALT ist berechtigt, vor Beginn des jeweiligen Lehrganges vom Ausbildungsvertrag zurücktreten, wenn dessen Einhaltung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährlich wird, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren. Derartige Umstände sind insbesondere: Nichterreichen der vorhergesehenen Teilnehmerzahl und Umstände, die sich aus höherer Gewalt, Streik, oder behördlicher Anordnung ergeben. Bei Rücktritt erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die SALT sind ausgeschlossen.

b) Bei Rücktritt eines Teilnehmers von der Anmeldung zu einem Lehrgang - gleich aus welchem Grund - ist die SALT und ggf. die zuständige VHS unverzüglich zu benachrichtigen. Wird ein Lehrgang nach seinem Beginn von einem Teilnehmer abgebrochen, so behält die SALT/VHS den Anspruch auf die volle Lehrgangsgebühr.

10. Sonstiges
Die Teilnehmerdaten werden bei der SALT gespeichert. Bei Angabe Ihrer Emailadresse erhalten Sie die Terminreservierungen, Prüfungseinladungen und sonstigen Schriftverkehr per Eamil gesendet. Sämtliche Prospekt- und Programmangaben entsprechen dem Stand der Drucklegung. Änderungen der angekündigten Lehrgänge und der Kursgebühren bleiben daher vorbehalten.

Prüfungsbedingungen der S.A.L.T. Yachtschulen
Bei den Prüfungen zum Sportbootführerschein und zum Sprechfunkzeugnis handelt es sich um amtliche Prüfungen. Prüfungsorte und -termine und Gebühren werden jeweils vom zuständigen Prüfungsausschuss festgelegt.

Die Prüfungsunterlagen a) für die Sportbootführerschein-Prüfungen müssen spätestens 7 Tage, b) für alle anderen Prüfungen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin vollständig beim zuständigen Prüfungsausschuss eingegangen sein. Der Prüfungsausschuss kann sonst die Prüfungsteilnahme verweigern. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prüfungsunterlagen ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich. Weitere Hinweise zu Prüfungen finden Sie hiier >>>

VERTRAGSPARTNER / VERANSTALTER:
S.A.L.T. YACHT GmbH, Bereich Yachtschulen, Bismarckstraße 57, 66121 Saarbrücken, Tel.: 0681-9670769 / Fax: 0681-9670710.

LEISTUNGSUMFANG:
Koje und Ausbildung auf einer Segelyacht, Seemeilenbestätigung. Die An- und Abreise sowie Landprogramme sind nur dann enthalten, wenn das ausdrücklich in der entsprechenden Törnausschreibung vermerkt ist. Nicht eingeschlossen ist die Bordkasse für Verpflegung, Getränke, Hafengebühren, Diesel, Wasser, Transfers, Ausflüge, Kurtaxen oder ähnliche örtliche Abgaben sowie Trinkgelder. Diese Zusatzkosten sind von Ihnen vor Ort selbst zu zahlen. Die Bordkasse jeder einzelnen Yacht wird anteilig auf die Crew dieser Yacht umgelegt.

ANFORDERUNGEN AN DEN TEILNEHMER:
Mit Ihrer Unterschrift auf der Törnanmeldung versichern Sie, dass Sie schwimmen können.

ANREISE / RÜCKREISE / EIGENANREISE:
Der Törnpreis gilt ab dem jeweiligen Liegeplatz der Ausbildungsyacht. Sie reisen auf eigene Kosten und Gefahr selbst an und ab. Sollten Flug-, Fähr- oder sonstige Tickets über die S.A.L.T. YACHT GmbH gebucht werden, gilt für diese Leistungen ein gesonderter Vertrag.

Ebenfalls nicht im Kojenpreis eingeschlossen sind die von den einzelnen Ländern oder Flughafenbetreibern vor Ort zusätzlich geforderten Lande-, Start, Sicherheits- und Abfertigungsgebühren.

MINDESTTEILNEHMER / KOJENANZAHL / KOJENBELEGUNG:
Für jeden Törn ist eine Mindestteilnehmerzahl vorgegeben und die Anzahl der ist Kojen begrenzt. Die Kojen werden nach der Reihenfolge der eingehenden Anzahlungen und Törnanmeldungen vergeben. Sie belegen eine Koje in einer Zweierkabine.

GESAMTZAHLUNG / ANZAHLUNG / RESTZAHLUNG:
Die hohen Vorauszahlungen für die Charteryacht erfordern entweder eine Gesamtzahlung oder eine Anzahlung und eine Restzahlung. Für die Restzahlung erhalten Sie keine gesonderte Rechnung. Der Restzahlungsbetrag und der Fälligkeitstermin stehen in der entsprechenden Törnausschreibung.

ENDGÜLTIGER TÖRNVERTRAG:
Der Vertrag über die Kojenreservierung kommt erst mit dem Eingang Ihrer Törnanmeldung und Ihrer Anzahlung auf dem Konto der S.A.L.T. YACHT GmbH bei der Postbank Saarbrücken zustande. Barzahlungen oder Schecks können wir nicht akzeptieren.

OPTION / BUCHUNGSBESTÄTIGUNG:
Nach termingerechtem Eingang Ihrer Törnanmeldung und dem Zahlungseingang erhalten Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung; die Police Ihrer Reiserücktrittskosten-Versicherung, die Versicherungsbedingungen (falls über die S.A.L.T. YACHT GmbH abgeschlossen) und eine Packliste. Gehen Ihre Törnanmeldung und Ihre Zahlung nicht innerhalb von zehn Tagen nach Optionsnahme ein, streichen wir die Option.

RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN FÜR DEN TEILNEHMER:
Falls Sie zurücktreten (Grund unerheblich) oder, falls Sie den Törn aus Gründen nicht antreten, die von der S.A.L.T. YACHT GmbH als Törnveranstalter nicht zu vertreten sind, kann diese angemessenen Ersatz für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzanspruches werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitigen Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittskosten beziffert sich demnach wie folgt:

Bei Törnkosten bis 799 EUR wird Ihre Gesamtzahlung nicht zurückerstattet.
Bei Gesamttörnkosten ab 800 EUR werden die jeweils in der Törnausschreibung geforderte Anzahlung (und eine eventuell vereinbarte Teilzahlung) nicht zurückerstattet. Bei Stornierung ab dem sechzigsten Tag vor Törnbeginn müssen Sie den gesamten Törnpreis zahlen.
Sie können eine geeignete Ersatzperson stellen. Sollten sich dadurch Zusatzkosten für die S.A.L.T. YACHT GmbH ergeben, gehen diese zu Ihren Lasten.

Wahlweise zur pauschalen Forderung behalten sich die S.A.L.T. YACHT GmbH als Veranstalter vor, ihren Entschädigungsanspruch konkret zu berechnen und einzufordern. Bei Ausfallgründen nach den Bedingungen der EUROPÄISCHEN Reiserücktrittskosten-Versicherung wird Ihr erstattungsfähiger Schaden durch diese Versicherung ersetzt. Ihr Eigenbehalt beträgt z. Zt. 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,-- EUR. Die Einzelheiten dieses Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte den "Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskosten-Versicherung" (ABRV), die Ihnen, zusammen mit der Buchungsbestätigung, ausgehändigt werden.

Finden Sie sich zur Abfahrtszeit nicht ein oder haben keine gültigen Reisepapiere, wird der Törnpreis nicht zurückerstattet.

Sollte Ihre Restzahlung nicht fristgerecht eingehen, betrachten wir das als Ihren Rücktritt vom Törn.

TÖRNAUSFALL / ROUTENÄNDERUNG / RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG DURCH DEN VERANSTALTER:
Die S.A.L.T. YACHT GmbH kann in folgenden Fällen vor Beginn des Törns vom Törnvertrag zurücktreten oder diesen Vertrag nach Beginn des Törns kündigen:

Ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung des Törns – ungeachtet einer Abmahnung des Törnveranstalters oder seines Erfüllungsgehilfen – nachhaltig stören oder, wenn Sie sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Törnvertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Törnpreis, werden uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
2. Bis zwei Wochen vor Törnbeginn, wenn in der Ausschreibung für den entsprechenden Törn oder die einzelne Yacht auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen ist, diese Mindestteilnehmerzahl jedoch nicht erreicht wird. In jedem Fall verpflichten wir uns, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung des Törns in Kenntnis zu setzen, Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten und den eingezahlten Törnpreis zurückzuerstatten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, müssen wir Sie davon unterrichten.

Bis vier Wochen vor Törnbeginn, wenn die Durchführung – nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten – für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diesen Törn oder die einzelne Yacht so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung des Törns entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diesen Törn oder diese Yacht, bedeuten würden.
Ein Rücktrittsrecht der S.A.L.T. YACHT GmbH besteht jedoch nur, wenn die dazu führenden Umstände von uns nicht zu vertreten sind (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn wir die zu unserem Rücktritt führenden Umstände nachweisen. Wird der Törn aus diesem Grund abgesagt, erhalten Sie den eingezahlten Törnpreis unverzüglich zurück. Zusätzlich erstatten wir Ihnen den Buchungsaufwand pauschal mit 20,-- EUR. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Wird ein Törn durch höhere Gewalt oder aus zwingendem Grund (z.B. gute Seemannschaft), der nicht vom Törnveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde, verlängert, verkürzt oder in der Route geändert, ohne dass die Abweichung oder Änderung erheblich ist und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Törns nicht beeinträchtigt, können daraus keine Ansprüche geltend gemacht werden. Reist ein Teilnehmer aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, früher oder später vom Törn zurück, trägt er alle zusätzlichen Kosten selbst.

YACHT:
Der Törn wird auf einer modernen Charteryacht gefahren. Ein Anspruch auf eine bestimmte Yacht oder auf eine bestimmte Koje besteht nicht.

ENDREINIGUNG DER YACHT:
Die Endreinigung nimmt die Crew selbst vor oder sie wird aus der Bordkasse bezahlt.

FLÜGE, BAHNFAHRTEN, FÄHRFAHRTEN und BUSREISEN:
Veranstalter dieser Reisen ist das durchführende Unternehmen. Die S.A.L.T. YACHT GmbH bzw. das beauftragte Reisebüro sind lediglich Vermittler.

Flug- und Bahnpreiserhöhungen über 5 Prozent können nachberechnet werden, sofern zwischen dem Zugang der Törnbestätigung bei Ihnen (Törnteilnehmer) und dem vereinbarten Termin für den Beginn des Törns mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Törnpreises haben wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Törnbeginn, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

PASS-, VISA-, DEVISEN-, ZOLL und GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN:
Wir stehen dafür ein, Sie über Bestimmungen, die Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften betreffen, zu unterrichten, sofern uns diese bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müßten. Für nichtdeutsche Staatsangehörige gibt das entsprechende Konsulat Auskunft. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen sind Sie selbst verantwortlich. Bei Törns, die nicht innerhalb Europas stattfinden, muß Ihr Reisepaß bei Reiseantritt noch 6 Monate gültig sein. In EG-Ländern genügt Ihr Personalausweis.

Für die rechtzeitige Beschaffung von Visa sind Sie selbst verantwortlich.

REISEGEPÄCK:
Koffer oder andere feste Behälter für Reiseutensilien können Sie nicht mit an Bord nehmen. Die Haftung für Ihr Reisegepäck übernehmen wir nicht. Bitte schließen Sie eine Reisegepäck-Versicherung ab. Bei Flugreisen darf Ihr Gepäck nicht mehr als 20 kg wiegen.

ANSPRÜCHE AN DEN TÖRNTEILNEHMER:
Sollten durch Ihr schuldhaftes Verhalten den anderen Törnteilnehmern, dem Veranstalter oder an der Yacht Schäden entstehen, können Sie als Verursacher zum Schadenersatz verpflichtet werden.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Für Schäden an Leib und Leben, die während der Anreise oder des Törns entstehen können und die nicht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, übernehmen die S.A.L.T. YACHT GmbH und deren Erfüllungsgehilfen keine Haftung. Wir empfehlen den Abschluß einer Reise-Unfallversicherung. SALT übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Geräte (Handys, etc.) die an Bord mitgebracht werden.

MITARBEIT beim YACHTBETRIEB:
Segeln ist ein Teamsport, daher sind Sie verpflichtet, bei Manövern, Reinigungsarbeiten und in der Kombüse zu helfen.

WEISUNGSRECHT DES SCHIFFSFÜHRERS:
Der Schiffsführer hat das absolute Weisungsrecht auf See, vor Anker und im Hafen.

REKLAMATIONEN / VERJÄHRUNG / ERSATZLEISTUNGEN:
Reklamationen müssen vor Ort an den Verantwortlichen (Törnleiter/Schiffsführer) der S.A.L.T. YACHT GmbH gerichtet werden. Der von Ihnen gerügte Mangel und die Art der geforderten Abhilfe sind konkret zu formulieren. Der Verantwortliche muß von Ihnen beauftragt werden, diesen Mangel zu beseitigen. Sollte ihm das nicht oder nur unvollständig gelingen, müssen Sie einen schriftlichen Bericht über diesen Mangel abfassen und ihn vom Verantwortlichen vor Ort unterzeichnen lassen. Innerhalb eines Monats nach der vorgesehenen Beendigung des Törns müssen Sie Ihre Mängelrüge nochmals schriftlich, mit Rückschein, an die S.A.L.T. YACHT GmbH richten. Gelingt keine gütliche Einigung, gilt Saarbrücken als Gerichtsstand vereinbart. Ihre Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vorgesehenen Ende des Törns. Die S.A.L.T. YACHT GmbH haftet jedem Teilnehmer gegenüber maximal bis zum zweifachen des Törnpreises.

ZUSATZABSPRACHEN / RECHTSGRUNDLAGEN:
Andere, als die hier vereinbarten Absprachen, bedürfen der Schriftform.

Die vorliegenden Törnbedingungen sind Bestandteil jeder Törnausschreibung der S.A.L.T. YACHT GmbH. Sollte ein Teil dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so sind damit die übrigen Vertragsbestimmungen nicht unwirksam.

ZU GUTER LETZT:
Willkommen an Bord!
Und wie Graf Luckner schon sagte: "Auf See ist das Leben normal!"

TörnbedingungenSunsailtörns/Stand September 2002